Welche Corona-Sportregeln gelten ab 19. Mai?

Für den Mittwoch, 19. Mai 2021 hat die Bundesregierung kräftige Öffnungsschritte angekündigt. Was dann ganz genau im Sport erlaubt und verboten sein wird, steht noch nicht endgültig fest. Denn dazu muss die konkrete behördliche Verordnung abgewartet werden. Doch deutliche Ankündigungen des Gesundheitsministeriums liegen bereits vor.

 

Das Angebot der Wiederaufnahme richtet sich, unter strengsten Corona Vorschriften, aktuell NUR AN BESTEHENDE MITGLIEDER und wir bitten um Verständnis, dass Neuaufnahmen erst wieder mit Beginn des Schuljahres 2021/22 im September stattfinden können. Jede Gruppe wird individuell über den Trainingsbeginn informiert.

 

Wichtig vorab:

Das Folgende ist noch nicht verbindlich und ebenso zu berücksichtigen, dass regional bzw. in einzelnen Bundesländern schärfere Bestimmungen festgelegt werden könn(t)en. Im Folgenden nun die Bestimmungen, die ab 19. Mai in Kraft treten sollen:

Indoor-Sportstätten:

  • FFP2-Maske in den allgemeinen Bereichen (z.B. an der Rezeption, in der Umkleidekabinen)
  • Zutrittstests
  • Registrierungspflicht
  • Grundsätzlich muss ein Abstand von 2 Metern eingehalten werden.
  • Pro Person muss eine Fläche von 20 m² zur Verfügung stehen.
  • Während der Sportausübung gilt keine Maskenpflicht und die Abstandsregel kann bei Kontaktsportarten kurzfristig unterschritten werden. Es sind somit auch Kontaktsportarten wieder erlaubt.

Alle Sportstätten:

  • Jede Sportstätte (indoor und outdoor) muss ein Präventionskonzept erstellen und eine:n COVID-19-Beauftragte*n ernennen.
  • Die Veranstaltungsregelungen (Anzeige/Bewilligungspflicht) gelten für allfällige Zuseher*innen an Sportstätten, aber nicht für die Sportausübung selbst.
  • Sperrstunde ist 22:00 Uhr.

Breitensport im öffentlichen Raum:

  • darf in sportartüblicher Gruppengröße, max. aber 10 Personen, stattfinden.